Wer Informatik unterrichtet, stößt schnell auf eine Vielzahl von Vorgaben: KMK-Beschlüsse, Bildungsstandards, Kerncurricula, Lehrpläne und Bildungspläne. Weil Bildung in Deutschland Ländersache ist, unterscheidet sich die Situation von Land zu Land. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Begriffe und zeigt, woran sich der Informatikunterricht orientiert.

Was sind Bildungsstandards?

Bildungsstandards beschreiben, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben haben sollen. Sie legen fest, was am Ende gekonnt werden soll, nicht wie der Unterricht aussehen muss. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat solche Standards für die Kernfächer verabschiedet, etwa für Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache und die Naturwissenschaften. Sie sind für alle Länder verbindlich.

Bildungsstandards für Informatik

Für Informatik hat die Gesellschaft für Informatik (GI) als Fachgesellschaft Empfehlungen erarbeitet: Grundsätze und Standards für die Sekundarstufe I sowie Standards für die Sekundarstufe II. Sie unterscheiden zwei Dimensionen:

InhaltsbereicheProzessbereiche
Information und DatenModellieren und Implementieren
AlgorithmenBegründen und Bewerten
Sprachen und AutomatenStrukturieren und Vernetzen
InformatiksystemeKommunizieren und Kooperieren
Informatik, Mensch und GesellschaftDarstellen und Interpretieren

Diese Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend, haben aber großen Einfluss: Viele Länder orientieren sich bei ihren Lehrplänen daran. Für das Abitur gelten zudem die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) Informatik der KMK.

KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“

2016 hat die KMK die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ beschlossen. Sie beschreibt Kompetenzen, die in allen Fächern erworben werden sollen – vom Suchen und Verarbeiten von Informationen über Kommunikation und Produktion bis zum Schützen und Problemlösen. Diese Kompetenzen betreffen die Medienbildung in allen Fächern und ersetzen keinen Informatikunterricht, ergänzen ihn aber.

Lehrpläne, Kerncurricula, Bildungspläne

Die konkreten Vorgaben stehen in den Lehrplänen der Länder. Je nach Land heißen sie unterschiedlich:

  • Lehrplan oder Kernlehrplan – etwa in Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Bayern,
  • Kerncurriculum – etwa in Niedersachsen oder Hessen,
  • Bildungsplan – etwa in Baden-Württemberg oder Hamburg,
  • Rahmenlehrplan – etwa in Berlin und Brandenburg.

Sie legen fest, in welchen Klassen Informatik unterrichtet wird, mit wie vielen Stunden und mit welchen Themen. Die aktuellen Fassungen veröffentlichen die Kultusministerien und Landesinstitute auf ihren Bildungsservern.

Informatik als Pflichtfach

In den letzten Jahren haben mehrere Länder Informatik in der Sekundarstufe I zum Pflichtfach gemacht oder den Umfang deutlich erweitert. In anderen Ländern ist Informatik Wahlpflichtfach oder Teil eines Fächerverbunds. Die Gesellschaft für Informatik und viele Bildungsinitiativen fordern ein durchgängiges Pflichtfach von der Sekundarstufe I bis zum Abitur. Wie es in der Oberstufe aussieht, beschreibt Informatik im Abitur.

Was bedeutet das für die Unterrichtsplanung?

Bei der Planung einer Unterrichtseinheit lohnt es sich, Kompetenzen aus dem Lehrplan konkret zu benennen und Inhalte und Prozesse zu verbinden – zum Beispiel „Algorithmen“ mit „Modellieren und Implementieren“. Wie das praktisch geht, zeigt Unterrichtseinheit planen. Passendes Material findet sich im Informatik-Schulbuch.